Die Flugblattaktion von Thomas Morgenschweis ist äußerst umstritten. Foto: Archiv
Flugblatt-Prozess
Verhandlung wurde vertagt
Siegen. Richterin Inga Rosenke musste die Hauptverhandlung nach 20 Minuten abbrechen: Der Angeklagte Thomas Morgenschweis stellte einen Befangenheitsantrag. Bürgermeister Steffen Mues musste nicht als Zeuge aussagen.
ch - "Schiebung" war zu hören, "Verschleppungstaktik" murmelte die Zuhörerbank im Saal 071 des Siegener Amtsgerichtes. Bereits nach 20 Minuten musste Richterin Inga Rosenke am Dienstagmorgen die Hauptverhandlung im Flugblatt-Prozess vertagen.
Thomas Morgenschweis stellte Befangenheitsantrag
Der Angeklagte Thomas Morgenschweis, der sich für eine äußerst umstrittene, die ehemalige Leiterin des Allgemeinen sozialen Dienstes (ASD) scharf angreifende Flugblattaktion rechtfertigen muss, stellte einen Befangenheitsantrag. Seiner Meinung nach entbehre das Strafverfahren der "rechtlichen Grundlage". Er verlas eine krude Erklärung, welche die Bundesgesetzgebung grundsätzlich in Frage stellte und nach der das Siegener Amtsgericht im Allgemeinen und Richterin Rosenke im Besonderen "nicht zuständig" seien. Der Prozess wurde sofort gestoppt, der Direktor des Amtsgerichtes muss sich nun mit den Befangenheitsantrag auseinandersetzen. Dann kann die Hauptverhandlung fortgesetzt werden, der neue Termin: noch offen. Und dann müssen auch die Zeugen wieder geladen werden, die Richterin Rosenke zunächst nach Hause schicken musste. U.a. Siegens Bürgermeister Steffen Mues, der als Arbeitsgeber und Vorgesetzter in den Zeugenstand gerufen werden wird.
Morgenschweis soll ehemalige ASD-Chefin diskreditiert haben
Zur Sache: Oberstaatsanwalt Joachim Ebsen wirft Morgenschweis (Jahrgang 1961) vor, die Ex-ASD-Chefin Agnes Juchems-Voets, die mittlerweile ordnungsgemäß und völlig losgelöst vom Verfahren in den Ruhestand gewechselt ist, mit Hilfe von Flugblättern zumindest diskreditiert zu haben. Die Flugblätter wurden im Mai 2011 in Siegen, in Freudenberg und in Netphen an Passanten verteilt oder unter die Scheibenwischer von Autos geklemmt. Die Flugblätter griffen inhaltlich das Siegener Jugendamt an. Sie zeigten Juchems-Voets auf einem schwarz-weißen Foto, benannten ihre Privatadresse. Die Blätter verletzten "die persönliche Ehre", so Ebsen, ein entsprechender Strafbefehl stellte dies bereits ? nach einer Unterlassungsverfügung ? im August des vergangenen Jahres fest. Darin wurde Morgenschweis dazu verdonnert, bestimmte Tatsachenbehauptungen ? "Dilettantin", "nachweislich fehlende fachliche Qualifikation", "verdrehte Stellungnahmen gegenüber dem Familiengericht" ? zu unterlassen. Morgenschweis wehrte sich gegen die Verurteilung per Einspruch. Dieser Einspruch sollte nun eigentlich an diesem Februar-Dienstag verhandelt werden.




